Das Fliegen einer Drohne bedeutet für den einen Spaß und für den anderen ist es eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Unabhängig davon, ob Sie das Steuern eines kleinen Geräts als Unterhaltung, Sport oder Arbeit betrachten, müssen Sie mit den geltenden Gesetzen vertraut sein, zumal sich viele davon seit Juli 2020 geändert haben.
Die Gesetzgebung bezüglich Drohnenflug, die gerade umgesetzt wird, soll für die gesamte Europäische Union vereinheitlicht werden. Dies gilt für alle - für den Besitzer der Spielzeugdrohne sowie für Personen, die voll professionelle Geräte bedienen. Die Registrierung wurde ab Juli obligatorisch. Jede Person, die eine Drohne in der zulassungspflichtigen Kategorie fliegt, muss ebenfalls den entsprechenden Kurs absolvieren und die entsprechenden Qualifikationen erwerben.
Die Anzahl der Drohnen wächst rasant. Aufgrund des enormen Anstiegs der Anzahl unbemannter Luftfahrzeuge in relativ kurzer Zeit wurde es notwendig, die gesetzlichen Vorschriften für ihren Betrieb zu ändern und für alle Länder der Europäischen Gemeinschaft zu vereinheitlichen. Drohnen werden von Jahr zu Jahr billiger und verfügbarer. Doch bevor Sie Ihr Abenteuer mit einfach zu bedienenden Fluggeräten beginnen, lesen Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig durch. Andernfalls können unangenehme Folgen auftreten, selbst wenn Sie die Drohne nur als Amateur verwenden. Das alte Sprichwort, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist in diesem Fall durchaus anwendbar.
Um eine Drohne fliegen zu können, müssen Sie sich zuerst darüber informieren, wo Sie dies sicher und vor allem - auf rechtmäßige Weise - tun können. Gesetze, die im Juli 2020 in Kraft getreten sind, ändern die Anwendungskategorien. Von da an wird es drei Kategorien geben:
● offen
● spezifisch
● zulassungspflichtig
Was bedeuten diese Kategorien? Muss man wissen, zu welcher Kategorie man gehört? Natürlich muss man das. Die meisten, vor allem diejenigen, die mit Drohnen zu Hobbyzwecken fliegen, gehören zu der Kategorie „offen“. Dazu gehören Geräte mit dem Abfluggewicht bis 25 kg und der maximalem Flughöhe von 120 m. Man muss auf einen sicheren Mindestabstand von anderen Personen achten und man darf die Drohne nicht aus den Augen verlieren. Die „offene“ Kategorie bedarf einer Registrierung.
Darüber hinaus gibt es noch zwei Kategorien, nämlich die spezifische und die zulassungspflichtige. Zulassungspflichtige Einsätze bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Es gibt noch die spezifische Kategorie - hier müssen die Piloten eine spezielle Schulung absolviert haben.
Neu für die Drohnenbenutzer ist die obligatorische Registrierung. Jeder individueller Nutzer, der keinen gewerblichen Betrieb durchführt, muss sich als Pilot registrieren lassen. Will man mit der Drohne Werbespots oder Hochzeitsfilme drehen, muss man sich als Drohnen-Betreiber registrieren lassen.
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